Was ist ein Rechtsfachwirt/Notarfachwirt?
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Rechtsfachwirt/in
Im "Fortbildungsprofil zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 229a vom 07.12.2002, S. 17 bis 19) heißt es unter anderem: